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VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02 |
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Sportwetten
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- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
Da ein Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten aber ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht sein kann und daher grundsätzlich aus verfassungsrechtlicher Sicht die Errichtung eines staatlichen Wettmonopols zulässig wäre, hat das Bundesverfassungsgericht die bestehende Rechtslage übergangsweise bis spätestens Ende 2007 für anwendbar erklärt, um dem Bundesgesetzgeber und/oder dem Landesgesetzgeber Gelegenheit zu geben, das bestehende Regelungsdefizit zu beseitigen, BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rdnrn. 146 ff.Die Maßgaben, mit denen das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - die Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung verbunden hat, sind erfüllt.
Ferner hat die staatliche Lotterieverwaltung umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären, BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rdnrn. 157, 160.
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
Von den DDR-Behörden auf der Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR vom 6. März 1990 erteilte Genehmigungen für die gewerbliche Veranstaltung oder Vermittlung von Wetten auf Sportveranstaltungen können danach Geltung - allenfalls - für die neuen Bundesländer beanspruchen; sie erlauben die Durchführung von Wettgeschäften - allenfalls - in diesem beschränkten räumlichen Bereich, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - , Rdnrn 51 ff.Namentlich liegt kein Fall der Inländerdiskriminierung" vor, wenn sich ein Vermittler aus den alten Bundesländern auf eine DDR- Veranstaltererlaubnis beruft, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - , Rdnr. 60.
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
Dies hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Nichtannahmebeschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2428/06 - entschieden.Das Bundesverfassungsgericht hat in dem bereits angeführten Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2428/06 - noch einmal ausdrücklich herausgestellt, dass für die Übergangszeit nur ein Mindestmaß an Konsistenz verlangt wird, das aus Sicht der Kammer gegenwärtig gewährleistet ist.
- VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
Bwin darf doch Wetten anbieten
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
Unabhängig von dem Ausgang des diesbezüglich in Sachsen anhängigen Klageverfahrens (Verwaltungsgericht Dresden, 14 K 1711/06) ist vorliegend ausschlaggebend, dass die Gewerbegenehmigung vom 11. April 1990 nicht dazu berechtigt, in den alten Bundesländern Sportwetten zu veranstalten oder zu vermitteln. - OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06
Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - 6 S 1972/06 - und OVG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 - Rdnr. 56 f . - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - 6 S 1972/06 - und OVG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 - Rdnr. 56 f . - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
1 BvR 2228/02 -, www.bverfg.de/entscheidungen. - BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02
Damit wird gerade nicht verlangt, dass der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil (…a.a.O., Rdnrn. 149 - 153) formulierte Gesetzgebungsauftrag sofort umgesetzt wird; dieser muss erst am Ende der bis zum 31. Dezember 2007 laufenden Übergangsfrist durch die gesetzliche Neuregelung erfüllt sein, BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - Rdnr. 19.